Öffentliches, beim jeweils zuständigen Amtsgericht geführtes Register, welches die bestehende Rechtslage von Grundstücken nachweist, insbesondere das Eigentum und andere dingliche Rechte, wie Grunddienstbarkeiten, Erbbaurechte, Grundschulden usw.
Öffentliches, beim jeweils zuständigen Amtsgericht geführtes Register, welches die bestehende Rechtslage von Grundstücken nachweist, insbesondere das Eigentum und andere dingliche Rechte, wie Grunddienstbarkeiten, Erbbaurechte, Grundschulden usw.