Teilungsgenehmigung

Die Gemeinde kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes durch Satzung bestimmen, dass die Teilung eines Grundstückes zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung bedarf (bauplanungsrechtliche Teilungsgenehmigung).

Die Teilung eines bebauten Grundstückes ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung).